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Ich glaube nicht, dass ein BGH Urteil im europäischen Ausland anwendbar ist, darum hab ich das vor 3h nur auf [email protected] gepostet.
Ich finde es schade, dass das bisher nicht (überall?) der Fall ist. Die Konten werden doch irgendwo personalisiert gespeichert. Da alle Restguthaben z.B. ab Dienstag Mittag auszuzahlen ist technisch kein Problem.
Auch finde ich es schräg, dass das Urteil nicht rückwirkend greift, weil laut Gericht die Verbände dafür nicht klagen können… Gerade in solchen Fällen wo der Klageweg für viele Einzelne unnatraktiv ist, aber die Unternehmen ein großes finanzielles Interesse haben, sollten Verbandsklagen möglich sein.