Die AfD führt einen Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz. Nun hat das NRW-Oberverwaltungsgericht mit einem Handstreich alle Beweisanträge der AfD abgewiesen.

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen und die AfD habe die Beweisanträge nur zum Ausspähen der Prozessstrategie gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

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  • HollowHawk
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    2 months ago

    Bei Suits war Akten spammen doch auch eine valide Strategie.