Die Wikipedia Beschreibung klingt jetzt auch nicht so geil. Alles Einkommen zwischen Freibetrag und Höhe des Arbeitslosengeldes was anscheinend sinnlos, weil das Arbeitslosengeld um genau den Betrag gekürzt wurde.
Und zu Sanktionen steht das auf Wikipedia:
Die Anforderung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die zur Folge hatte, dass Arbeitslose, denen eine Stelle angeboten wird, mit dem Stellenangebot in jedem Fall ihren Anspruch auf Unterstützungsleistungen vollständig verlieren (entweder weil sie das Angebot annehmen oder weil sie es nicht annehmen), wurde erst 1969 in das AFG eingefügt. Zum Zeitpunkt der Einführung der Arbeitslosenhilfe, 1956, wurden Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenhilfe (wie auch von Arbeitslosengeld) mit einer Sperrzeit von vier Wochen sanktioniert.
Keine Ahnung wie das in Relation zu den Sanktionen beim Bürgergeld steht.
Vielen Dank.
Die Wikipedia Beschreibung klingt jetzt auch nicht so geil. Alles Einkommen zwischen Freibetrag und Höhe des Arbeitslosengeldes was anscheinend sinnlos, weil das Arbeitslosengeld um genau den Betrag gekürzt wurde.
Und zu Sanktionen steht das auf Wikipedia:
Keine Ahnung wie das in Relation zu den Sanktionen beim Bürgergeld steht.