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    3 months ago

    Das Ministerium hatte früher moniert, dass durch FragDenStaat „immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit“ gelangten. „Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist“, so ein Vertreter des BMI damals.

    Das ist für die Verwaltung “nicht wünschenswert”? Was zum …

    Edit:

    Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

    Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle unter anderem dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe erforderlich ist.

    https://www.bverwg.de/pm/2024/10

    Weshalb die Anschrift für eine Anfrage von Daten, die nichts mit der Anschrift zu tun haben, notwendig sein soll verstehe ich jetzt nicht.