Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Nein, im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße) reicht das für Überwachung nicht. Man darf aber generell filmen
In dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, wurde wiederholt Strohosterhasen aus der Kreiselmitte geklaut. Dann wurde auch Videoüberwachung mit entsprechenden Tafeln augestellt. Darüber gabs Beschwerden aber am Ende war die Überwachung legal.
https://keyed.de/blog/videoueberwachung-oeffentlicher-raum/
Es war erwartbar dass sie wieder geklaut werden, also war die Überwachung zulässig.
öffentliche Stellen sind da anders geregelt als Privathaushalte. Ich nehme an, dass das die Gemeinde gemacht hat?