Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.
Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military
oder access=private
markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private
passend und alles wäre gut.
Aber es ist vermutlich eher von access=customers
auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht.
Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@[email protected] #bubatzkarte #CanG #WeedMob
Ja um ehrlich zu sein denke ich auch, dass so ziemlich alles gemeint ist wo plötzlich unangemeldet andere/fremde die trainieren können die das stören könnte. Also alles außer Vereine wo idR nur Mitglieder auftauchen und alle bescheid wissen. Schätze ich