• Frisbeedude@sopuli.xyzOP
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    27 days ago

    Danke für den Hinweis. In die rechtliche Grundlage muss ich mich noch einarbeiten, ich sollte so lange einen Warnhinweis oder so machen. Wie sollte ein Verbot zur Benutzung der eigenen Küche denn aussehen? Gilt da nicht auch das gleiche wie beim Konsum, in den eigenen vier Wänden ist alles erlaubt? Es geht ja nicht um kommerzielle Großküchen oder Tinktur-Fabriken.

    • einkorn@discuss.tchncs.de
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      27 days ago

      Du musst dich auch in deinen vier Wänden an geltendes Recht halten.

      Wie gesagt, es ist sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch könnte bei konkreten Hinweisen ein Durchsuchungsbefehl beantragt werden, da es sich nach §34 Absatz 1 Nummer 13 um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit handelt.