tl;dr:
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze wäre deutlich sinnvoller, wenn sie zumindest die tatsächlich die Grenze der Beitragszahlung wäre und nicht nur die Hürde, um sich vom Solidarsystem freizukaufen.
Du verwechselst Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze.
Stimmt, danke für den Hinweis.