Der Autovermieter hat nur noch das Kennzeichen, aber nicht mehr das Auto. Der neue Besitzer darf es behalten. Vor Gericht war der Autovermieter nicht erfolgreich, nun sitzt er auf hohen Kosten.
Ich kann deine Meinung verstehen, teile diese aber nicht. Als Vermieter kannst du nicht jeden Kunden für einen Kriminellen halten, so wird das nix mit dem Geschäft.
Als Käufer von Gebrauchtwagen hingegen sollte man immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Gutgläubig ist ja leicht gesagt sonst.
Ich kann deine Meinung verstehen, teile diese aber nicht. Als Vermieter kannst du nicht jeden Kunden für einen Kriminellen halten, so wird das nix mit dem Geschäft.
Als Käufer von Gebrauchtwagen hingegen sollte man immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Gutgläubig ist ja leicht gesagt sonst.