Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung
führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.