Die Aktivisten der “Letzten Generation” blockieren in Berlin immer wieder den Verkehr. Ist die Gruppe deshalb eine kriminelle Vereinigung? Nein, sagt die Senatsjustizverwaltung. Doch die Entscheidung könnte sich noch ändern.
Die Senatsjustizverwaltung teilt die Einschätzung der Berliner Strafverfolgungsbehörden, die “Letzte Generation” nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen.
Das ist zwar eine Berliner Entscheidung, sollte aber auch darüber hinaus interessant sein.
Die Lage der Nation hat dazu einen interessanten Podcast mit einer juristischer Einschätzung, allerdings von vor dem Urteil. (ungefähr Minute 7) https://lagedernation.org/podcast/ldn337-razzia-bei-letzter-generation-ampel-streitet-ueber-klimagesetze-transportgenehmigungen-bremsen-windkraftausbau-neue-ideen-fuer-einwanderung-prof-simon-jaeger-leiter-des-iza/
Danach ist die Letzte Generation ganz klar eine Vereinigung, da sie a) ein dauerhafter Zusammenschluss sind, unabhängig von Einzelpersonen b) sich mehr als 2 Personen zusammengeschlossen haben c) es ein gemeinsames übergeordnetes Interesse gibt
Fand ich auch sehr spannend. Evtl. erwähnenswert für diejenigen, die den Podcast nicht kennen: Einer der beiden Hosts ist Ulf Burmeyer. Er ist Vorsitzender der Gesellschaft der Freiheitsrechte und beurlaubter Richter auf Lebenszeit am LG Berlin. Dazu ist er echt gut vernetzt in der Jura und Politik Szene.
Das ist also nicht nur die Meinung von irgendwelchen Podcast Fritzen, sondern fundiert.