Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.
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In der “Forst-Praxis” wurde dies plakativ als “komoot-Paragraf” bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: “Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden.”
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Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.
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Es gibt in DE ein freies Betretungsrecht für Wälder, solange es keine NSG- oder FFH-Flächen sind. Und auch wenn ich als Jäger darunter “leide”, finde ich das gut.
Das Betretungsrecht ist ja auch gut, aber das heißt noch lange nicht, dass man mutwillig wirklich Alles kaputtrampeln muss, nur weil man sich auch abseits der Wege bewegen darf. Wenn Einzelne in Maßen abseits der Wege unterwegs sind und auch noch darauf achten, keinen unnötigen Schaden anzurichten, passiert ja üblicherweise nichts Schlimmes, aber wenn Touristen in Massen in ein relativ kleines Gebiet einfallen, ist das leider anders.