Es gibt hier noch kein Urteil des höchsten Gerichtes. Ein springender Punkt der nicht behandelt wird: Nach StGB §240 (2) ist die Tat nur rechtswidrig wenn der Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Und da sehe ich ein deutliches Potential dass es eben keine Nötigung ist, weil die Aktivisten eben nicht aus boshaftigleit Handeln, sondern um die Politik dazu zubringen die Welt zu retten.
Hier beispielsweise ein Fall wo gegen Nötigung entschieden wurde: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/warum-ein-berliner-gericht-in-einer-klima-blockade-keine-nötigung-sieht/ar-AA1cuxZJ
Es gibt hier noch kein Urteil des höchsten Gerichtes. Ein springender Punkt der nicht behandelt wird: Nach StGB §240 (2) ist die Tat nur rechtswidrig wenn der Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Und da sehe ich ein deutliches Potential dass es eben keine Nötigung ist, weil die Aktivisten eben nicht aus boshaftigleit Handeln, sondern um die Politik dazu zubringen die Welt zu retten.