2022 wurde im Osterpaket beschlossen, das Vermieter bei schlecht isolierten Wohnungen an den CO2-Kosten beteiligt werden können:

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Das mit der schlechten Isolierung trifft auf mich zu, und ich sitze auf einer Gasheizung. Wie kann ich diese Kosten vom Vermieter zurückfodern?