Schritt 1) Melden sie den Einbruch vorher bei der Polizei an. Mit Einbrüchen verhält es sich wie mit Demos: wenn es nicht gemeldet ist, bekommt man Probleme.
Da könnte unironisch etwas dran sein. Wenn man in der Bahn ein Shirt mit der Aufschrift ‘ich fahre schwarz’ kannst du auch nicht wegen Erschleichen von Dienstleistungen belangt werden.
Schritt 1) Melden sie den Einbruch vorher bei der Polizei an. Mit Einbrüchen verhält es sich wie mit Demos: wenn es nicht gemeldet ist, bekommt man Probleme.
Da könnte unironisch etwas dran sein. Wenn man in der Bahn ein Shirt mit der Aufschrift ‘ich fahre schwarz’ kannst du auch nicht wegen Erschleichen von Dienstleistungen belangt werden.