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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Wie können Verhandlungen unter der Charta der UN passieren, wenn eine der Kriegsparteien ein Vetorecht hat?

    Indem man dadurch Russland den schwarzen Peter zuschiebt, das dann den Frieden verhindern würde.

    Breite, starke und geschlossene Allianz, welche Druck ausübt und belastbare Sicherheitsgarantien für die Ukraine bietet. Was bedeutet das genau?

    Dass man auch jenseits des klassischen Westblocks mit einem zusätzlichen Fokus auf Diplomatie Unterstützer gewinnen könnte. Momentan wird das ganze ja bereits wieder zu einer klassischen “Hier: der Westen / Da: der alte Osten”-Geschichte gepusht, was sich auch an der Durchsetzung mit Antiamerikanismus und NATO-Hass zeigt.

    Anders gefragt: Wie soll diese Allianz denn wie gefordert Russland an den Verhandlungstisch bringen?

    Wenn es eben nicht mehr nur die westliche Welt wäre, die Russland unter Druck setzen würde, könnte es sich vielleicht nicht mehr so einfach entziehen wie heute.

    Wie wird sichergestellt, dass der Waffenstillstand dann auch eingehalten wird?

    Entweder international überwacht durch ein entsprechendes Mandat oder durch Abschreckung durch entsprechend scharf formulierte Beistandsklauseln.

    Wie soll man denn vermitteln, wenn das schon vor Kriegsausbruch nicht geklappt hat?

    Man würde es jedenfalls versuchen und befreit sich dadurch aus der Position, dass Leute wie die Zarenknecht aus ihrem rosa Blouson heraus mit dem Finger auf dich zeigen und “Verhandlung!!” fordern. Der Grund für ein Scheitern läge dann auch für diese Leute dann deutlich sichtbar in Moskau.













  • Finde es interessant, dass immer vom Gastrecht gesprochen wird. Sowas gibt es nämlich gar nicht. Im Gegensatz zum Asylrecht und das macht Dinge halt kompliziert.

    Das stimmt. Weil es aber neulich schon eine ähnliche Diskussion gab, lege mir folgenden Hinweis bitte nicht böswillig aus, der mich damals selber ziemlich überrascht hat:

    In der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte wird genaugenommen gar kein tatsächliches “Recht auf Asyl” iSv “Recht, Asyl zu bekommen” eingeräumt, sondern nur das etwas merkwürdige “Recht, das gewährte Asyl zu genießen”. Bei der ursprünglich angedachten “harten” Formulierung, tatsächlich ein “Recht auf Asyl” einzuräumen, haben die Staaten nicht mitgemacht. Außerdem haben sie sich die Hintertür eingebaut, dass dieses Recht aufgrund von Verbrechen aberkannt werden kann.

    In Deutschland geht das Grundgesetz einerseits weiter und räumt politisch Verfolgten tatsächlich “hart” Asylrecht ein. Andererseits räumen wir uns mit Absatz 2 quasi den Ultimativ-Joker ein, der es uns technisch ermöglichen würde, nahezu jeden abzuweisen. Weil auf dieses Recht auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat der EU oder bspw. dem Schengenraum einreist. Also alle Länder, die uns umgeben. Lediglich die Einreise per Flugzeug oder Schiff würde da nicht drunterfallen und das macht allenfalls ein verschwindend geringer Teil.

    Die Argumentation mit dem Recht ist also bei weitem nicht so wasserdicht, wie man vielleicht denkt. Der rechtliche Rahmen würde im Zweifel eine noch viel restriktivere Auslegung hergeben, wenn es eine entsprechende Regierung gerne so haben möchte. Das finde ich ganz gut im Hinterkopf zu behalten.