Wie im Titel:
Laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html “An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.”
Hab nur wiederholt den Eindruck bekommen, dass das manchen Leuten nicht immer direkt klar ist.
Ich vermute einmal, dass im Falle einer Kontrolle aus deinen 300 g feuchter Masse eine Stichprobe genommen werden würde, die Menge an Wasser bestimmt, und davon auf die Trockenmasse deiner Ernte geschlossen würde. Also nein, die werden zum Besitz zählen.