Menschen mit „ausländisch“ klingenden Namen und Akzent haben es bei der Wohnungssuche deutlich schwerer als solche mit „österreichisch“ klingenden Namen. Das kritisierten Gleichbehandlungsanwaltschaft und Diakonie am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft forderte von der Immobilienbranche die Festlegung von Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvermittlung. Die Wirtschaftskammer wies den Vorwurf zurück.

Ein Testanrufer mit „fremd“ klingendem Namen und Akzent bekam in der Teststudie nur in 50 Prozent der Fälle einen Besichtigungstermin, der später anrufende Testanrufer namens „Michael Gruber“ erhielt dagegen immer eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Keine Rolle spielten dabei Staatsbürgerschaft, Gehalt und Familienstand, denn beide Anrufer gaben sich als mittleren Alters, ledig, unbefristet in technischen Berufen beschäftigt und gut verdienend aus.